Motorradlärm: Wir brauchen eine Koalition der Willigen

Straßenlärm und vor allem der Lärm lauter Motorräder machen nachweislich krank. Es ist an der Zeit, dass wir uns und unsere Nachbarn vor dieser Belastung besser schützen.

Ich möchte heute das erste Mal aus meiner Sprechstunde berichten, in der ich jetzt erste interessierte Halveraner*innen treffen durfte und von ihnen erfahren konnte, welche Themen ihnen auf der Seele brennen. Eines der drängenden Themen ist der Lärm lauter Motorräder in unserer Kommune – ein Problem, das mit jedem Frühling in unsere Kommune zurückkehrt.

Ich wohne selbst im Außenbereich Halvers, nicht weit entfernt von einer viel befahrenen Landstraße. Der Lärm der Motorräder ist an manchen Wochenenden so laut, dass wir uns auf unserer Terrasse kaum unterhalten können. Das Aufheulen der Motoren macht aggressiv, ob man will oder nicht. Und es passiert mir häufig, dass ich einem an der Kreuzung mit Vollgas anfahrenden Motorrad sorgenvoll nachlausche, ob es bei seinem Tiefflug Richtung Kierspe nicht doch von der Straße abkommt und einen Unfall verursacht.

Was können Stadtverwaltung und Lokalpolitik gegen den Lärm tun?

Doch zurück zur wichtigsten Frage der Halveraner*innen: Können Stadtverwaltung und Lokalpolitik in Halver nicht etwas gegen das Problem des Motorradverkehrs in unserem Stadtgebiet tun? Die Antwort lautet: Unsere Möglichkeiten sind beschränkt, aber vielleicht doch ein Stückchen größer als wir manchmal denken.

Verkehrsangelegenheiten regelt die Straßenverkehrsordnung. Zuständig ist somit insbesondere das Kreis-Straßenverkehrsamt. Deren Sachbearbeitende, so zeigt die Erfahrung aus den zurückliegenden Jahren, nehmen die Sorgen der Halveraner*innen nicht allzu ernst und setzen trotz gemeinsamer Vor-Ort-Termine mit Anwohnenden, der Stadtverwaltung und Vertretern der Parteien keine wirksame Maßnahmen zur Begrenzung von Höchstgeschwindigkeiten und Lärmbelastung um.

Hoffnung macht mir ein Gutachten zu „Rechtlichen Möglichkeiten der Anordnung von innerörtlichem Tempo 30“ aus dem Jahr 2022. Es soll Kommunen und Anwohnenden als Orientierungshilfe dienen. Diesem Gutachten zufolge können betroffene Anwohnende und Kommunen Tempo 30-Anordnungen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen – auch mit dem Ziel, die Wohnbevölkerung vor Straßenlärm zu schützen.

Die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung seien häufiger erfüllt als in der Praxis angenommen, schreiben die Gutachter. Denn: „Bei der Bearbeitung von Anträgen auf die Einrichtung von Tempo 30 verbietet sich ein starrer Blick auf die Lärmgrenzwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV oder der Verkehrslärmschutzverordnung. Ein Handeln der Straßenverkehrsbehörden ist bereits unterhalb dieser Richtwerte zulässig und unter bestimmten Voraussetzungen auch geboten.“

Mit einem kleinen Hinweis unter ihrem Ortseingangsschild bitten die Anwohner*innen des Ortsteils Anschlag die Verkehrsteilnehmende darum, innerhalb der Ortschaft freiwillig nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde zu fahren. Foto: S. Löschke

Wir brauchen eine Koalition der Willigen und Entschlossenen

Es braucht daher eine Koalition der Willigen und Entschlossenen, um Veränderungen durchzusetzen, welche im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung möglich sind. Dazu gehört meiner Meinung nach auch eine Drosselung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zu Lärmschutz-Zwecken – vor allem in stark von Motorrädern befahrenen Ortsteilen Halvers. Schwenke, Hohenplanken und Anschlag stehen hier sicherlich an erster Stelle.

Möglichkeiten dazu hätte die Stadt Halver unter anderem über ihren Lärmaktionsplan. Dessen Fortschreibung hat der Rat der Stadt Halver im Juli 2024 beschlossen. Das oben genannte Gutachten besagt, dass wir diesen Plan auch als strategisches Instrument nutzen können, um gegebenenfalls auch großflächige Anordnungen von Tempo 30-Geschwindigkeitsbegrenzungen durchzusetzen. Dieser Aspekt war mir bis zur Recherche für diesen Blogbeitrag nicht bekannt. Hier werden wir Grünen nacharbeiten und recherchieren, was es braucht, um erfolgreicher Lärmschutzmaßnahmen einzufordern.

Die aktuelle Lärmkartierung im Lärmaktionsplan der Stadt umfasst allerdings nur „die das Stadtgebiet von West nach Ost durchquerende Bundesstraße 229, die das Stadtgebiet von Nord nach Süd durchquerende Landesstraße 528 und die Bundesstraße 54 im Bereich Oberbrügge.“ In den vom Motorradlärm besonders betroffenen Ortsteilen der Stadt wurden demzufolge gar keine Lärmkartierungen vorgenommen.

In Brügge und den anderen Kommunen entlang der B54 war eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu Lärmschutzzwecken tatsächlich möglich, nachdem die Autobahnbrücke gesperrt wurde. Wäre dasselbe Vorgehen nicht auch für Halveraner Ortsteile wie Schwenke und Anschlag denkbar?

Die Stadtverwaltung Halver muss sich für eine solche Regelung einsetzen, die Möglichkeiten ihres Lärmaktionsplanes besser nutzen, die entsprechenden Anträge stellen und gemeinsam mit den Stadt- und bestenfalls auch Kreistagsfraktionen politischen Druck aufbauen.

Straßenlärm und insbesondere der Motorradlärm machen nachweislich krank. Es ist an der Zeit, dass wir uns und unsere Nachbarn vor dieser Belastung besser schützen.

Titelfoto: Jusdevoyage, Unsplash.com

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